Beratungskonzept für die Oberstufe

Zuständigkeiten für Beratungsschwerpunkte

Die Ansprechpartner:innen sind spaltenweise in der einzuhaltenden Reihenfolge nummeriert. Das heißt, dass z.B. die Laufbahnberatung zuerst über die Stufenleitung erfolgen soll. Die Oberstufenkoordination wird durch die Stufenleitung bei komplexeren Fragestellungen einbezogen.

Personen bzw. Teams / Beratungsbereich

Laufbahn-beratung

Leistungs-beratung

Problem-beratung

Sonstige Beratung

Fachlehrer:innen

 

✔ (1)

 

 

Stufenleitung

✔ (1)

✔ (2)

✔ (1a)

 

Oberstufen-koordination

✔ (2)

✔ (3)

✔ (2)

✔ (2: Auslandsaufenthalt)

Schulsozialarbeit / Beratungslehrer
:innen

 

 

✔ (1b)

✔ (Crash-Kurs)

Studien- und Berufsorientierung (StuBo)

 

✔ (4: Beratung zu
Alternativen)

 

✔ (StuBo-Veranstaltungen)

Schulleitung

Grundlegend zeichnet die Schulleitung für alle Bereiche verantwortlich, auch wenn sie nicht als Primäransprechpartner aufgeführt ist.

✔ (1: Auslandsaufenthalt)

 

Laufbahnberatung

Die Laufbahnberatung beinhalten auch Informations- und Dokumentationsanforderungen der APO-GOSt. Grundlegend für die Laufbahnberatung ist dabei §5:

Information, Beratung und Dokumentation der Schullaufbahnen;  Zeugnisse 

Das Team aus Stufenleitung[1] und Oberstufenkoordination kümmert sich um die Beratung bezüglich der Schullaufbahnentscheidungen aller Oberstufenschüler:innen. Die Beratung gliedert sich dabei auf in zentrale Informationsveranstaltungen zur Oberstufe für alle Schüler:innen und Erziehungsberechtigte einer Stufe und individuelle Beratungstermine.

Stufenleitung und die Oberstufenkoordination beraten und informieren die Schüler:innen und deren Erziehungsberechtigte über

  • die wesentlichen Regelungen für den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe (Koordination).
  • Die individuelle Laufbahn der Schüler:innen (primär Stufenleitung). Dazu gehören wesentlich:
    • Die Festlegung von schriftlichen/mündlichen Fächern vor dem Hintergrund der Wahlmöglichkeiten von LKs (EF) und der Abiturfächer (Qualifikationsphase).
    • Die Wahl von Grund- und Leistungskursen vor dem Hintergrund der Abiturfachwahl.
    • Die Wahl von Projektkursen.

 

 

Wir empfehlen den Schüler:innen in der Laufbahnberatung, ihre Wahlmöglichkeiten möglichst maximal zu halten. Um die Dringlichkeit der Empfehlungen auch gegenüber den Erziehungsberechtigten zu dokumentieren, werden Einschränkungen in der Laufbahn (z.B. eine frühe Festlegung auf ein drittes bzw. viertes Abiturfach) im Laufbahnbogen aufgeführt und damit schriftlich bestätigt.

 

Termine

Ablauf von regelmäßigen Beratungs- und Informationstätigkeiten

1. Halbjahr

 

1. Schultag

Auftaktveranstaltung jeder Stufe: Informationen über Entschuldigungsverfahren, Stundenplan über den Schulmanager

2. Schulwoche

Überprüfung der Kursbelegung und der Schriftlichkeit, aber:  Änderungen der Schriftlichkeit nur durch Schüler:innen in der Beratungsstunde

3. Schulwoche

Pflegschaftssitzungen EF, Q1, Q2 (Anwesenheit: Stufenleitung, Koordination)

Informationen über

·         die Besonderheiten der jeweiligen Stufe,

·         Entschuldigungsverfahren,

·         Leistungsfeststellungsprüfungen,

·         Beratungsangebote.

alle 14-21 Tage

·         Fehlstundenkontrolle im Schulmanager (Stufenleitung)

·         Individuelle Information an Erziehungsberechtigte bei hoher Anzahl unentschuldigter Fehlzeiten (über den Schulmanager) (Stufenleitung)

·         Individuelle Information an Schüler:innen, Eltern und Kolleg:innen bezüglich Leistungsfeststellungsprüfungen bei hoher Anzahl (un)entschuldigter Fehlzeiten (Stufenleitung)

2 Wochen vor Quartalsende

abschließendes Informationsschreiben an Eltern wegen unentschuldigter Fehlstunden (über den Schulmanager)

nach Quartalsende

Elternsprechtag: individuelle Beratung von Schüler:innen mit ihren Erziehungsberechtigten zu kritischem Notenbild und/oder Verhalten

2 Wochen vor Halbjahresende

·         Individuelle Beratung zur Abwahlwünschen von Fächern/Schriftlichkeit (Stufenleitung)

·         Prüfung der Eingliederung möglicher Wiederholer:innen der Q1 (Koordination)

·         abschließendes Informationsschreiben an Eltern wegen unentschuldigter Fehlstunden (über den Schulmanager)

eine Woche vor der Halbjahreskonferenz

Besprechung der Leistungsübersichten und Versetzungsprognosen (Stufenleitung, Koordination, Schulleitung); Festlegung pädagogischer Zielsetzungen für die Konferenz

Konferenztag (letzte Woche des Halbjahres)

Leitung der Konferenz (Koordination)

direkt nach der Konferenz

Eingliederung freiwilliger Wiederholer:innen der Q1 (Koordination)

letzter Schultag im Halbjahr

Zeugnisausgabe (Stufenleitung)

 

 


2. Halbjahr

 

1. Woche

Halbjahresberatungen zu Lernstrategien und/oder alternativen Bildungsgängen (BK/Ausbildung) für Schüler:innen mit kritischem Leistungsbild (Koordination, StuBo)

Bis spätestens 6. Woche vor den Osterferien

Info-Veranstaltungen (für die Schüler:innen verpflichtend)

·         für die Klassen 10: Aufbau der Oberstufe, Wahlen von GKs, Schriflichkeit/Mündlichkeit, Vertiefungskurse etc.

·         für die EF: Anforderungen der Qualifikationsphase, Versetzung, LK-Wahlen, Sportprofile etc.

·         für die Q2: Abiturberechnungen/-bestimmungen, Prüfungsabläufe etc.

7. Woche vor den Osterferien

EF: LK-Vorstellung (Markt der Möglichkeiten) in der Aula (auch mit Schüler:innen eines aktuellen Leistungskurses Q1)

Beginn direkt nach der

Infoveranstaltung (über 7-10 Tage)

EF: LK-, Projektkurs- und Sportprofilwahlen mit Papierwahlzettel und über den Schulmanager (Stufenleitung)

4. Woche vor den Osterferien

Erste Festlegung von LK-Schienen (ohne Absprache mit den Kooperationsschulen) und individuelle Beratung zu notwendigen LK-Umwahlen (Koordination).

3. Woche vor den Osterferien

·         Prüfen der Laufbahnen (Koordination)

·         verpflichtende individuelle Beratungen (fehlende Belegungen, problematischer Schwerpunkt, zu geringe Auswahl an Kursen in einem Bereich, Beratung zu mündlich/schriftlich etc.) (Stufenleitung)

2. Woche vor den Osterferien

·         Absprachen mit den Partnerschulen Genoveva-Gymnasium und Hölderlin-Gymnasium: Festlegen der gemeinsamen LKs und GKs und des Anbieters.

·         Beratung bezüglich Umwahlen/Nachwahlen bezogen auf die Absprachen mit den Koop-Schulen.

letzte Woche vor den Osterferien

individuelle Information an Eltern zu Fehlzeitenproblemen

Osterferien

Fertigstellung der Blockung für die Oberstufe (Koordination)

Direkt nach den Ferien

Beratung zu nötige Umwahlen/Nachwahlen wegen Blockungsproblemen. (Stufenleitung)

2 Wochen vor Quartalsende

(ggf. vor den Osterferien)

abschließende individuelle Information an Eltern wegen unentschuldigter Fehlstunden (über den Schulmanager)

nach Quartalsende

Elternsprechtag: individuelle Beratung von Schüler:innen mit ihren Eltern zu kritischem Notenbild und/oder Verhalten

zwei Wochen vor Konferenz

Prüfung der Eingliederung möglicher Wiederholer:innen der Q1; proaktive Beratung von Eltern und Schüler:innen bezüglich möglicher Anträge (Koordination)

eine Woche vor der

Versetzungskonferenz

Besprechung der Leistungsübersichten und Versetzungsprognosen (Stufenleitung, Koordination, Schulleitung); Festlegung pädagogischer Zielsetzungen für die Konferenz

Konferenztag (letzte Woche des Schuljahres)

Leitung der Konferenz (Koordination)

Information bei Nichtversetzung (Stufenleitung) am selben Tag

letzte Woche des Schuljahres

Individuelle Beratung bei Abgang, Wiederholung, Nachprüfung (Koordination)

Eingliederung der Wiederholer:innen aus EF und Q1; ggf. notwendige alternative Schulwahl unterstützen (Koordination)

letzter Schultag

Zeugnisausgabe (Stufenleitung)

 

Weitere Beratungsangebote sind

  • (verpflichtende) Beratung bezüglich geplanter Auslandaufenthalte (Schulleitung, Koordination)
  • Beratung bei längerfristigen Erkrankungen (Schulleitung, Koordination, Stufenleitung)
  • Beratung zu besonderen Lernleistungen (Koordination, Stufenleitung, Fachlehrer:in)
  • Beratung zu Nachprüfungen in der EF (Koordination)

 

Problemberatung

 

Unter diesem Begriff subsumieren wir alle Beratungsanlässe, die verhindern sollen, dass die Laufbahn der Schüler:innen durch z.B. eigenes Verhalten gefährdet wird. Dazu zählen, wie zum Teil in der tabellarischen Übersicht schon aufgeführt:

  • Beratung bei Schulabsentismus. Hier beraten wir auch Schüler:innen mit einer hohen Anzahl an entschuldigten Fehlzeiten nach wenigen Wochen, wenn wir das Leistungsziel als gefährdet ansehen. (Stufenleitung, Koordination)
  • Beratung zu sozialen, persönlichen oder familiären Problemen, wenn diese Auswirkungen auf schulische Belange haben. Wir empfehlen häufig eine parallele Beratung durch unserer Schulsozialarbeit. (Stufenleitung, Koordination)

Um eine Diagnostik in den benannten Problemfeldern zu erleichtern, werden in der EF noch Stammkurse in Mathematik, Deutsch und Englisch eingerichtet. In der Qualifikationsphase sind dann die LK-Lehrer:innen die Hauptansprechpartner:innen für die Stufenleitung.

Auch in der Oberstufe können die Schüler:innen die allgemeinen Beratungsleher:innen der Schule ansprechen, die dann mit den Oberstufenteams Rücksprache halten.

Die Verwendung des Schulmanagers als digitalem Klassenbuch ermöglicht eine engmaschige Kontrolle von Schulabsentismus. Die Eltern werden in der Regel nach 14 Tagen gebeten, unentschuldigte Fehlzeiten aufzuklären.

 

Leistungsberatung

 

Hinsichtlich fachspezifischer Leistungen ist die individuelle Beratung durch die Fachlehrerin bzw. den Fachlehrer das zentrale Element. Grundlage ist die Verpflichtung nach §13 Abs. 3 APO-GOSt.

Das zweite Standbein der Leistungsberatung ist die Information über die Gesamtsituation der Schüler:innen, die bei Minderjährigen auch die Erziehungsberechtigten umfasst. Folgende Termine sind dafür institutionalisiert:

  • Zum Ende des ersten und dritten Quartals finden individuelle Beratungsgespräche statt, beginnend mit dem allgemeinen Sprechtag der Schule. Dazu werden die Leistungsdaten digital durch die Schulverwaltungssoftware erfasst. (Stufenleitung, Koordination)
  • Zum Halbjahr der EF und der Q1 finden verpflichtende Laufbahnberatungen der Koordination und der Berufsberatung für Schüler:innen statt, deren Versetzung deutlich gefährdet erscheint. Hier werden ggf. auch Laufbahnalternativen neben dem gymnasialen Werdegang besprochen und Hilfe für einen Wechsel geleistet.
  • Die Halbjahreskonferenz legt nach Vorschlag der Koordination die Beratungsnotwendigkeiten durch die Fachlehrer:innen fest bzw. beschließt die alternative Laufbahnberatung.
  • Der Versand der Mahnungen in der EF ist eine weitere Information für die Schüler:innen oder Erziehungsberechtigten. Ggf. wird noch einmal zu einer gesonderten individuellen Beratung eingeladen.

In der Einführungsphase werden entsprechend der Leistungen des dritten Quartals sogenannte „blaue Briefe“ angefertigt und verschickt. Die Ergänzung des blauen Briefs durch eine Lern- und Förderempfehlung ist dem jeweiligen Fachlehrer in der

 

Sonstige Beratungsangebote

 

Die bisher genannten Beratungsangebote werden zusätzliche Angebote ergänzt. Hierzu gehören obligatorisch die StuBO-Angebote (siehe das Berufsberatungskonzept), die Beratung zur Anfertigung der Facharbeit, sowie Angebote der Streitschlichtung auch für die Oberstufe.

Im Zuge der Verkehrserziehung nehmen wir mit der Oberstufe am Projekt “Crash Kurs NRW” der Polizei NRW teil.

 

[1] Das sind die Beratungslehrer:innen laut APO-GOSt. Aktuell sind dies bei uns zwei Personen je Stufe.