Bildung und Teilhabe

Liebe Eltern,

Sie erhalten staatliche Unterstützungsleistungen? Arbeitslosengeld II, Kindergeldzuschlag, Wohngeld oder Leistungen für Asylsuchende? Dann können Sie für Ihre Kinder ebenfalls Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesrepublik Deutschland (BuT) erhalten

- für Klassenfahrten

- für Schulbeförderung (Schüler:innenticket)

- bei Lernförderung

- bei Leistungen für den persönlichen Schulbedarf (Schulbücher und Unterrichtsmaterialien)

- für Sport, Kultur und Musikangebote sowie Ferienfreizeiten

- für das Mittagessen in der Schule

Für die Unterstützung bei Klassenfahrten, Schulbeförderung, Lernförderung und Leistungen für den persönlichen Schulbedarf wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Rhein-Gymnasiums.

Für das Mittagessen in der Schule ist Frau Sarah Feyrer (JugZ) Ihre Ansprechpartnerin

(Mo-Fr 11-15 Uhr, außer Mi) Mail:

Beantragung des kostenlosen Mittagsessens – wie geht das?

ü  Für die Bezuschussung des Mittagsessens Ihres Kindes benötigen Sie einen aktuellen Leistungsbescheid des Jobcenters, der Wohngeldstelle oder des Sozialamtes.

  • Für das erste Schulhalbjahr – gültig am 1.8. – also zu Beginn des Schuljahres
  • Für das zweite Schulhalbjahr gültig am 1.2.- also zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres.

ü  Wenn sie einen Wohngeldzuschuss oder einen Kinderzuschlag beziehen, bedarf es eines weiteren Kurzantrages

  • Für jedes Kind einzeln
  • Für jedes Schulhalbjahr neu


Den Kurzantrag für das kostenlose Mittagsessen finden sie – auch in verschiedenen Sprachen- hier

https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=50-F27_KurzAMittagE&formtecid=3&areashortname=koeln_html

ü  Die Unterlagen müssen vor den Stichtagen 1.8. und 1.2. abgegeben werden. Entweder:

Falls Sie Ihren aktuellen Leistungsbescheid nicht zu den oben genannten Fristen erhalten oder eingereicht haben, können Sie sich die entstandenen Kosten für das Mittagessen zurückerstatten lassen. Hierfür müssen Sie eine Rechnung über den Betrag, den Sie für das Mittagessen Ihres Kindes gezahlt haben, bei Ihrem zuständigen Leistungsträger (Jobcenter, Wohngeldamt oder Sozialamt) einreichen. Die Rechnung erhalten Sie beim Bistro Lüstro (Frau Janine Lütz).


Beantragung Kostenloses Mittagessen beim Caterer des Rhein - Gymnasiums

Im Rhein - Gymnasium bereitet das Bistro Lüstro das Mittagessen für Ihr Kind zu.

Alle Informationen dazu finden Sie unter

https://www.rhein-gymnasium-koeln.de/index.php/ganztag-2/mittagstisch

Folgende Dinge sind zu erledigen:

ü  Vereinbarung mit dem Bistro Lüstro zur Essenslieferung unterzeichnet im Sekretariat abgeben

ü  MensaMax-Konto anlegen und

ü  Einzahlung eines Mindestguthabens von 15.00 € (auch bei Anspruch auf kostenloses Mittagessen)

Wenn Ihre aktuellen BuT - Unterlagen zum Anspruch auf ein kostenloses Mittagessen eingegangen sind und Sie beim Bistro Lüstro/MensaMax ein mit 15,- € gefülltes Konto angelegt haben, kann es ein paar Tage dauern, bis das MensaMax - Konto Ihres Kindes auf die BuT Berechtigung umgestellt wird. Bitte haben Sie dazu etwas Geduld.

 

Achtung: Nur wenn Sie ein Mindestguthaben von 15 € auf dem MensaMax-Konto eingezahlt haben, können Sie Ihre Essensbestellung für Ihr Kind vornehmen.

Bei Fragen rund um das MensaMax-Konto sowie dem Bestellen des Mittagessens wenden Sie sich bitte an Janine Lütz: oder Mittagstisch: Bistro Lüstro (rhein-gymnasium-koeln.de) .

Möchten Sie weitere Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen, finden Sie die Unterlagen für diese hier: Formulare und Merkblätter für Bildung und Teilhabe

https://www.stadt-koeln.de/artikel/65331/index.html

Bei offenen Fragen wenden Sie sich gerne per Mail oder persönlich an mich.

Mit freundlichen Grüßen

Sarah Feyrer

Ganztagsbetreuung am Rhein-Gymnasium, BUT

Rhein-Gymnasium

Düsseldorfer Str. 13

51063 Köln

Tel: 0221-355336921 12:00-15:00 Uhr

Mobil: 0178-9277670 12:00 - 15:50 Uhr

E-Mail:

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